Vertreterwahl 2024 - Deine Bank. Deine Stimme.

Vertreterwahl

Die Förderung unserer Mitglieder und Kunden ist unser genossenschaftlicher Auftrag. In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Ziel ist es, die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder selbst und nicht durch Unterstützung Dritter oder der öffentlichen Hand zu erreichen. Dieser Förderauftrag macht uns einzigartig. Deshalb sind Sie durch eine Mitgliedschaft in unserer Bank mehr als nur Kunde. Sie sind Teilhaber Ihrer Volksbank. Ihre persönlichen Wünsche und Ziele stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Besonders wichtig sind uns die Wahlen der Vertreter. Alle Mitglieder der Volksbank Eutin Raiffeisenbank eG sind aufgerufen, das höchste Gremium unserer Bank zu wählen: die Vertreterversammlung.  Wozu dient diese Versammlung? Die Vertreterinnen und Vertreter nehmen die Interessen unserer Mitglieder wahr und setzen sie um.
Pro 60 Mitglieder der Volksbank Eutin Raiffeisenbank eG ist ein Vertreter zu wählen. Die Vertreter üben ein wichtiges Amt aus, denn sie stellen wichtige Weichen als beschlussfassendes Organ der Genossenschaft, wie z. B.

  • Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahlen zum Aufsichtsrat (bestellt den Vorstand, Kontrollorgan)
  • Satzungsänderungen

Satzungsrechtliche Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Wahl der Vertreter

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung (Vertreter und Ersatzvertreter) liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 19.08.2024 für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen der Hauptstelle und unseren Filialen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für die Mitglieder aus. Die Wahlliste enthält die Namen und Anschriften der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, also spätestens bis zum 17.09.2024 eingereicht werden (§ 3 und § 4 der Wahlordnung). Der Wahlausschuss hat die Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen.

Eutin, 17. August 2024

Volksbank Eutin
Raiffeisenbank eG
Rolf Matzanke
Vorsitzender des Wahlausschusses

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet
in dem Zeitraum vom 23.09.2024 – 18.10.2024 statt. Wahlberechtigt
sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tage in der
Liste der Mitglieder eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben
ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter aus.  Die Stimmen können
in der Hauptstelle Eutin und in unseren Filialen Ahrensbök, Malente,
Scharbeutz und Timmendorfer Strand zu den üblichen Geschäftszeiten
abgegeben werden.
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste, nachdem
weitere Listen bisher nicht eingereicht worden sind.  Die Wahl erfolgt durch
Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.

Briefwahl ist zugelassen vom 23.09.2024 – 11.10.2024; die hierzu erforderlichen
Unterlagen können von uns angefordert werden. Im Anschluss an die Briefwahl
erfolgt die Präsenzwahl in dem Zeitraum vom 14.10.2024 – 18.10.2024.
Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste und weitere Wahlunterlagen liegen
während der Wahlzeiten in unseren Geschäftsstellen zu den üblichen Geschäftszeiten aus.

Am Freitag, 18.10.2024 findet ab 13.00 Uhr in unserer Hauptstelle, Königstr. 11
in Eutin in öffentlicher Sitzung die Stimmzählung statt.

Eutin, 21. September 2024

Volksbank Eutin
Raiffeisenbank eG
Rolf Matzanke
Vorsitzender des Wahlausschusses

Bekanntmachungzur Wahl der Vertreterversammlung

gem. § 10 der Wahlordnung und § 46 der Satzung

Nachdem die Wahl unserer Vertreterversammlung in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 18.10.2024  durchgeführt worden ist und der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 11.11.2024 deren ordnungsgemäßes Zustandekommen festgestellt hat, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter gemäß § 43a des Genossenschaftsgesetzes und § 10 der Wahlordnung ab dem heutigen Tag der Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen der Hauptstelle und in unseren Filialen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.

Eutin, 13. November 2024

Volksbank Eutin
Raiffeisenbank eG
Der Vorstand