Vertreterwahl 2024 - Deine Bank. Deine Stimme.

Vertreterwahl

Die Förderung unserer Mitglieder und Kunden ist unser genossenschaftlicher Auftrag. In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Ziel ist es, die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder selbst und nicht durch Unterstützung Dritter oder der öffentlichen Hand zu erreichen. Dieser Förderauftrag macht uns einzigartig. Deshalb sind Sie durch eine Mitgliedschaft in unserer Bank mehr als nur Kunde. Sie sind Teilhaber Ihrer Volksbank. Ihre persönlichen Wünsche und Ziele stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Besonders wichtig sind uns die Wahlen der Vertreter. Alle Mitglieder der Volksbank Eutin Raiffeisenbank eG sind aufgerufen, das höchste Gremium unserer Bank zu wählen: die Vertreterversammlung.  Wozu dient diese Versammlung? Die Vertreterinnen und Vertreter nehmen die Interessen unserer Mitglieder wahr und setzen sie um.
Pro 60 Mitglieder der Volksbank Eutin Raiffeisenbank eG ist ein Vertreter zu wählen. Die Vertreter üben ein wichtiges Amt aus, denn sie stellen wichtige Weichen als beschlussfassendes Organ der Genossenschaft, wie z. B.

  • Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahlen zum Aufsichtsrat (bestellt den Vorstand, Kontrollorgan)
  • Satzungsänderungen

Satzungsrechtliche Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Wahl der Vertreter

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung (Vertreter und Ersatzvertreter) liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 19.08.2024 für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen der Hauptstelle und unseren Filialen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für die Mitglieder aus. Die Wahlliste enthält die Namen und Anschriften der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, also spätestens bis zum 17.09.2024 eingereicht werden (§ 3 und § 4 der Wahlordnung). Der Wahlausschuss hat die Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen.

Eutin, 17. August 2024

Volksbank Eutin
Raiffeisenbank eG
Rolf Matzanke
Vorsitzender des Wahlausschusses