Berlin, 06.02.2020 - Immer weniger Grund zur Beschwerde sehen die Kundinnen und Kunden der Genossenschaftsbanken in Deutschland. Bereits im vierten Jahr in Folge nahm 2019 die Anzahl der Beschwerdeanträge ab. Dies geht aus dem Anfang Februar dieses Jahres vorgelegten Tätigkeitsbericht 2019 der Kundenbeschwerdestelle beim BVR hervor.
Mit nur 1.165 Anträgen auf Streitbeilegung bei insgesamt rund 30 Millionen Kunden der genossenschaftlichen Bankengruppe ist das Jahr 2019 sogar eines der beschwerdeärmsten Jahre seit der Gründung der Kundenbeschwerdestelle im Jahr 2002.
"Zufriedene Kunden sind unser täglicher Ansporn. Insofern freut es uns sehr, wenn die Anzahl der Beschwerden so gering ist und sogar noch weiter zurückgeht", kommentiert Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die Zahlen. "Zugleich lassen sich über die Kundenbeschwerdestelle beim BVR im Fall der Fälle Streitigkeiten nicht zuletzt dank des Einsatzes von digitalen Lösungen schnell, unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos lösen. Auch das ist für uns gelebte Kundennähe", so Hofmann weiter.
Im Jahr 2019 konnte die Verfahrensdauer durch die Digitalisierung der Aktenführung und vieler Kommunikationswege um durchschnittlich 40 Tage verkürzt werden.
Der Tätigkeitsbericht 2019 bietet einen Überblick über die Arbeit der Kundenbeschwerdestelle beim BVR. Neben Statistiken umfasst dies auch typische Fallkonstruktionen, Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten sowie Einblicke in anonymisierte Schlichtungsvorschläge.
96 Prozent der Mitgliedsinstitute beteiligen sich an dem vom BVR angebotenen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Es genießt damit eine sehr große Akzeptanz. Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren stellt eine alternative unkomplizierte Form der Streitbeilegung dar. Der Schlichtungsvorschlag ist dabei nicht bindend. Die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens bleibt somit weiterhin bestehen.
Quelle:
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR