Zunächst muss geklärt werden, was VL überhaupt bedeutet. Die Abkürzung VL steht für Vermögenswirksame Leistungen. Diese sind Leistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, um die Vermögensbildung zu fördern. Die Beträge variieren je nach Arbeitgeber und können bis zu 40€ pro Monat betragen. Dieser Betrag wird dann vom Arbeitgeber in einen vorab festgelegten Sparvertrag oder eine Anlageform eingezahlt.
Für das VL-Sparen gibt es verschiedene Prämien wie die Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds oder die Arbeitnehmersparzulage Bausparen. Bis zum letzten Jahr gab es für diese beiden Prämien unterschiedliche Einkommensgrenzen, sodass Arbeitnehmer mit einem zu hohen Verdienst, trotz ihrer Teilnahme am VL-Sparen, diese Prämien nicht in Anspruch nehmen konnten. Seit Anfang des Jahres wurden jedoch die Einkommensgrenzen auf 40.000€ für Alleinstehende und auf 80.000€ für gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner angehoben. Dadurch haben nun mehr Arbeitnehmer eine Möglichkeit, die Prämien zu beanspruchen und das VL-Sparen dürfte wieder attraktiver werden.
Was ist überhaupt VL-Sparen?
