Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung des privaten Wohnungsbaus.
Bausparer erhalten einmal pro Jahr vom Staat eine Prämie, die dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben wird. Der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie wird jedes Jahr in entsprechender Höhe, bei Ledigen max. 70 Euro und bei Verheirateten max. 140 Euro, vorgemerkt. Am Ende der Sperrfrist beantragt die Bausparkasse beim Finanzamt die Wohnungsbauprämie, die dann dem Bausparer gutgeschrieben wird. (Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung/Ausnahmen)
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Neu ab 1. Januar 2021
(Neue) Wohnungsbauprämie
In diesem Beitrag möchten wir dir gerne die (neue) Wohnungsbauprämie näher bringen.
Alleinstehende | Verheiratete/Verpartnerte | |
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Jährliche Sparleistung | 700 € | 1.400 € |
Höhe der Prämie | 10 % |
10 % |
Maximale Prämie | 70 € | 140 € |
Einkommensgrenze | 35.000 € | 70.000 € |
Wer hat einen Anspruch auf die WoP?
Jeder Sparer ab 16 Jahren, der mindestens 50 Euro jährlich für seinen Bausparvertrag spart, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Allerdings darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 35.000,00 Euro bei Ledigen oder 70.000,00 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Wo beantrage ich die WoP?
Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie muss bei der jeweiligen Bausparkasse für das vergangen Jahr eingereicht werden, und zwar spätestens innerhalb von zwei Jahren. (Beispiel: die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2020 kann bis zum 31.12.2022 beantragt werden.)
Wie kann ich die WoP verwenden?
Die Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung von Wohnraum verwendet wird. Verwendet der Bausparer sein Bausparguthabens nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke, muss er die Prämie zurückzahlen.
Ausnahmen: Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Außerdem macht der Staat auch eine Ausnahme bei sozialen Härtefällen wie Tod, Erwerbsunfähigkeit und Dauerarbeitslosigkeit.