November 2020 - Jugend- und Ausbildungsvertretung

Was ist die JAV und welche Funktionen hat sie?

von Hauke Möller und Frederike Kleinfeldt

Was ist die JAV?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist für alle Fragen zuständig, die die
Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen der Jugendlichen und Auszubildenden
betreffen, sowohl im Betrieb als auch in einer Dienststelle. Falls die Auszubildenden zum Beispiel Probleme in der Berufsschule haben, kann selbst die JAV nur so viel unternehmen, wie jeder andere Mitschüler auch, da die Zuständigkeit der JAV an der "Betriebstür" endet. Jedoch wäre das auch ein bisschen viel, da sie im Betrieb bereits einige wichtige Rechte und Pflichten hat:

Überwachungsaufgabe
Immer dann, wenn Gesetze oder Vorschriften nicht eingehalten werden, oder es Probleme jeglicher Art am Arbeitsplatz gibt, kann die JAV tätig werden. Sozusagen eine Art kleine Betriebspolizei. Die Grundlagen hierfür bilden das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und die jeweiligen Betriebsvorschriften.

Antragsrecht
Als JAV könnt ihr beim Betriebsrat Maßnahmen beantragen, die den jugendlichen Arbeitnehmern und Azubis in eurem Betrieb helfen. Hier geht es insbesondere um Fragen zur Berufsbildung. Dies nennt man Antragsrecht.

Mittlerfunktion
Die JAV vertritt die Interessen der Auszubildenden in den Betriebsratssitzungen und sorgt damit dafür, dass Probleme kommuniziert und, im besten Fall, gelöst werden können.

Beratungsfunktion
Bei einer Beschäftigung von über 50 Auszubildenden, kann die JAV eine eigene Sprechstunde, innerhalb der Arbeitszeit, anbieten.

Informationsrecht und -pflicht
Die JAV nimmt an den Sitzungen des Betriebsrates teil, da sie vom Betriebsrat über Dinge informiert werden muss, die die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen. Sie sollte, nach Möglichkeit, Jugend- und Auszubildendenversammlungen abhalten, oder die Informationen per Newsletter an die jungen Kollegen senden.

Was ist besonders wichtig für die JAV?
Um als JAV in Konfliktsituationen richtig beraten zu können, braucht es nicht nur arbeitsrechtliches Fachwissen, sondern auch “Fingerspitzengefühl” und einen guten Draht zu den Azubis und jugendlichen Mitarbeitern.